Das österreichische Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Als Teil dieses Systems ist die private Krankenversicherung ein ergänzender Partner der gesetzlichen Krankenversicherung, da es auch im Gesundheitssystem Bereiche gibt, die private Anbieter besser als der Staat abdecken können. Die private Krankenversicherung gilt grundsätzlich in Österreich. Vertraglich vereinbarte Leistungen werden aber auch für Krankheitsbehandlungen im Ausland erbracht.

Die jeweiligen Höchstsummen der Leistungen und den eventuellen Selbstbehalt (also die vereinbarte Beteiligung an den entstehenden Kosten von Ihrer Seite) finden Sie in Ihrem Tarifblatt in der Leistungsübersicht Ihres Krankenversicherers. Allgemein gilt: je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.

Wer ist Versichert?
Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Person. Die private Krankenversicherung soll ganz auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sein, daher ist sie auch keine „Bündelversicherung“ mit Mitversicherungsmöglichkeit mehrerer Personen wie z. B. die Haushaltversicherung. Es gibt aber die Möglichkeit für werdende Mütter, für die Zeit der Schwangerschaft und einen abgegrenzten Zeitraum danach, sich selbst und das Baby gleich mit zu versichern.

Die gängigsten Vertragsmöglichkeiten in der Krankenversicherung sind:

Krankengeldversicherung
Die Krankengeldversicherung hilft bei Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag bis zu einer Maximaldauer von 365 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren.

Krankenhaus-Taggeldversicherung
Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommen Sie für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.

Pflegegeldversicherung
Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Als „Pflegeversicherung“, „Pflegevorsorge“ oder „Pflegerentenversicherung“ bieten Versicherungsunternehmen passende Produkte dafür an. Es werden unterschiedliche Leistungen bei verschiedenen Pflegestufen angeboten, individuelle Beratung ist zu empfehlen.

Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls. Vor allem bei Auslandsreisen ist ein Abschluss dringend zu empfehlen. Denn zum Teil übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung die Kosten nur in Ländern innerhalb der EU. In den übrigen Ländern müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden.

Der jeweilige Betrag kann zwar in Österreich von der Krankenkasse eingefordert werden. Allerdings wird nach österreichischen Richtsätzen abgerechnet, sodass es zu erheblichen Differenzen kommen kann.

Krankenhauskostenversicherung
Im Rahmen der Krankenhauskostenversicherung sind Sie gegen sämtliche Aufwendungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen, gesichert: Die zusätzlichen Aufenthalts- und Behandlungskosten auf Grund der persönlichen Behandlung und Betreuung im Krankenhaus, sämtliche Nebenkosten, die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und auch die Kosten für eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer werden von der Versicherung übernommen. Einzelne Versicherer inkludieren auch Pauschalvergütungen für Hausentbindungen.

Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung
Diese Versicherung begleicht je nach vereinbartem Tarif sämtliche Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung. Darunter fallen auch Honorare für Ärzte, Medikamente und Heilbehelfe (z. B. Sonderleistungen wie Röntgen, Heilbehelfe wie orthopädische Schuheinlagen oder Brillen). Immer mehr Verträge sehen auch Leistungen für ärztlich verordnete Massagen oder alternativmedizinische Behandlungen (Homöopathie, Akkupunktur) oder für Psychotherapie vor.

Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung
und Zahnersatz
Diese Versicherung kommt für die Kosten einer Zahnbehandlung und eines Zahnersatzes auf, wobei meist ein Selbstbehalt vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen finden sich im aktuellen Versicherungsleitfaden des VVO.