Kfz mit ukrainischem Kennzeichen

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Unversicherte Kfz mit ukrainischem Kennzeichen; Bild: Adobe Stock/VVO

Information for drivers of UA vehicles in Austria:

In order to check whether your vehicle is insured by an International Motor Insurance Card (green card, black and white or PDF), you can use the following link:
https://gc.mtsbu.ua/MTSBU_Pages/Tree.aspx?autoauth=true.

If you want to insure or renew your International Motor Insurance Card, you can inform yourself under the following link:
http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/.

Auf Grund der Kriegssituation in der Ukraine sind vermehrt auch unversicherte Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen in Österreich unterwegs (ohne gültige Grüne Karte und ohne Grenzversicherung). Damit diese nicht (deswegen) an der Weiterfahrt gehindert sind, hat der VVO vorerst die Haftung nach § 62 KFG erklärt.  Die Erklärung wurde für Unfälle in Österreich abgegeben, die sich seit Verlautbarung der Erklärung durch das BMK bis zum 30. Juni 2022 ereignen.

Erlass Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:

Erlass BMK

Seit geraumer Zeit besteht über das ukrainische Grüne Karte Büro die Möglichkeit den Versicherungsstatus online abzufragen und auch online eine Internationale Versicherungskarte (“IVK” bzw. Grüne Karte) zu erwerben, bzw. den Umfang des internationalen Schutzes zu erweitern (siehe Links oben). Nach Erfahrungsberichten funktioniert das äußerst gut und wird auch entsprechend genutzt. Gegenüber der lediglich als Überbrückung gedachten Haftungsübernahme bringt das den Vorteil, dass der Schutz nicht auf Österreich beschränkt ist und auch für eine längere Dauer erworben wird.

Aus diesen Gründen erscheint es nicht erforderlich, die beschränkte Haftungsübernahme über den 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern, was auch der Vorgangsweise in anderen europäischen Ländern entspricht.

Die Haftungsübernahme des VVO lauft daher mit 30. Juni 2022 aus. Ab 1. Juli 2022 müssen Kraftfahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen daher über eine gültige IVK oder über eine Grenzversicherung verfügen. Grenzversicherungen sind bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ, sowie bei uns im VVO erhältlich.

Für Auskünfte und als Anlaufstelle ist das Ausländerschadenbüro des VVO zuständig
(Hr. Dr. Strasser: harald.strasser@vvo.at, 01/711 56-225).