Aufruf zum Rücktritt von einer Lebensversicherung – ein Geschäftsmodell im Sinne der Kunden?

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Jüngste Aussendungen zur Thematik “Rücktrittsrechte in der Lebens-versicherung” können nicht mehr als fachlich-sachliche Diskussionsbeiträge gewertet werden, sondern stellen von Eigeninteressen geleitete Polemik dar. Angesichts der derzeitig völlig unübersichtlichen Gesetzeslage zu den fünf unterschiedlichen Rücktrittsrechten von einer Lebensversicherung ist eine formal richtige Belehrung über die Rücktrittsrechte eine nicht lösbare Aufgabe. Dies bestätigen alle befassten Rechtsexperten. Der Ruf nach einer gesetzlichen Korrektur dieses rechtsstaatlich unhaltbaren Zustandes ist deshalb mehr als gerechtfertigt.

Auffällig ist, dass einige Prozesskostenfinanzierer und deren Anwälte sich gegen den Lösungsvorschlag für mehr Rechtssicherheit beim Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung aussprechen. Sie werben Kunden und locken mit einem möglichen Mehrertrag, für den es aber nur eine mehr als unsichere Rechtsgrundlage gibt.

Damit wird mit Kundengeldern ein Geschäftsmodell entwickelt, das diesen Gruppen großteils zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil dient. Dieses Vorgehen führt zu Spekulationen zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Den Kunden ist bisweilen nicht bewusst, dass sie dabei jeglichen Risikoschutz der abgeschlossenen Lebensversicherung verlieren können.

Es ist notwendig, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig Konsumenten Vorteile im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu bieten. Daher begrüßt die Versicherungswirtschaft eine gesetzliche Klarstellung zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung.

Die Versicherungswirtschaft warnt nochmals generell vor voreiligen Rücktritten – im Interesse der Kunden, denn: Schließlich wurden die Lebensversicherungsverträge vornehmlich mit dem Motiv der Risikoabsicherung von Versicherungsnehmern bei Schicksalsschlägen und als Ergänzung zur staatlichen Versorgung in der Pension abgeschlossen.