Tag des Feuerlöschers: Mehr Sicherheit für zu Hause

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Tag des Feuerlöschers: Mehr Sicherheit für zu Hause; Foto: Adobe/VVO

Wenn es brennt, ist rasches Handeln gefragt. Ein Feuerlöscher kann dann zum wahren Retter in der Not werden und Schlimmeres verhindern. Eine aktuelle Umfrage des KFV zeigt jedoch: Mehr als die Hälfte aller Personen (57 %) hat noch nie einen Feuerlöscher verwendet. Mehr als ein Fünftel (22 %) hat sich noch nie darüber informiert, wie ein Feuerlöscher zu betätigen ist. Der Tag des Feuerlöschers am 10. Februar soll daran erinnern, wie wichtig es ist, diese Wissenslücke zu füllen.

Richtige Handhabung von Feuerlöschern

Um einen Feuerlöscher im Brandfall verwenden zu können, sind diese Schritte zu befolgen: Feuerlöscher zum Einsatzort bringen, Sicherungsstift oder Lasche am Feuerlöscher ziehen, Schlagknopf oder Hebelarmatur betätigen, was den Feuerlöscher unter Druck setzt, Löschdüse auf Brandherd richten und gezielt löschen.

Wie groß sollte der Feuerlöscher sein?

Für den Privathaushalt sollte ein Handfeuerlöscher mit mind. 6 Liter (Schaum) oder 6 kg (Pulver) angeschafft werden. Je nach Einsatzgebiet ist die Größe des Löschgeräts anzupassen.

Schnell zur Hand

Auch für Privathaushalte gilt: Feuerlöscher sollten stets gut erkennbar und leicht zugänglich montiert werden. Im Regelfall ist der Flur ein guter Standort. Alle Familienmitglieder sollten darüber informiert sein, wo sich der Feuerlöscher befindet.

Regelmäßige Wartung nicht vergessen!

Feuerlöscher können im Brandfall Leben retten. Doch nur, wer für eine ordnungsgemäße Wartung sorgt, kann sicher sein, dass sie im Fall des Falles auch voll einsatzfähig sind. Alle zwei Jahre sollten Feuerlöscher daher von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Grundsätzlich gilt im Ernstfall: ALARMIEREN – RETTEN – LÖSCHEN. Wenn es brandernst wird, sollte unverzüglich die Notrufnummer der Feuerwehr (122) gewählt werden. Anschließend sollte man sich selbst und andere Personen aus der Gefahrenzone bringen. Die eigentliche Brandbekämpfung erfolgt nach der Alarmierung der Feuerwehr und nach der Rettung gefährdeter Personen und sollte nur erfolgen, soweit es die Situation erlaubt.