Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

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Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten sollte niemanden davon abhalten, sein gutes Recht zu verfolgen – das finanzielle Risiko lässt sich durch eine Rechtsschutzversicherung abfedern.

WER IST VERSICHERT?
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert im Privatrechtsschutz: Ehegatte, eingetragene Partner, Lebensgefährte und minderjährige Kinder; Enkelkinder nur dann, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben im Fahrzeugrechtsschutz: der Eigentümer, der Halter, der Zulassungsbesitzer, der Leasingnehmer, der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen.

WAS IST VERSICHERT?
Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für (fast) jede Risikosituation das richtige Produkt angeboten werden kann. Die Module von A bis Z:

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Hier sind Streitigkeiten aus Ihrem Arbeits- oder Lehrverhältnis gedeckt. So etwa bei Schwierigkeiten mit der Höhe der zustehenden Abfertigung oder ungerechtfertigter Entlassung.

Beratungs-Rechtsschutz
Vor allem, wenn man eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen Rechtsvertreter braucht.

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Berufsbereich
Versichert ist die mit Ihrem Beruf zusammenhängende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und auch die Verteidigung in Strafverfahren. Gedeckt sind übrigens auch Ereignisse, die auf Ihrem Weg zur oder von der Arbeit geschehen.

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Schutz haben hier der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer für Ereignisse im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.

Erb-Rechtsschutz
Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes.

Fahrzeug-Rechtsschutz
Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das versicherte Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie bezahlt die Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker und vergütet die Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren (z. B. Verfahren wegen Entziehung bzw. Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung).

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Bezieht sich auf Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen. Z. B. bei Aus- einandersetzungen wegen einer Reparatur oder über einen Kauf- oder Leasingvertrag.

Familien-Rechtsschutz
Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts sowie des Obsorgerechts. In Ehescheidungssachen besteht hier allerdings kein Versicherungsschutz.

Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz
Wenn Sie als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter oder Verpächter eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Wohnung Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen oder Schadenersatzansprüche geltend machen wollen oder abwehren müssen. Schutz gibt es auch im Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor Schlichtungsstellen der Gemeinden, etwa wenn Sie die Höhe des Mietzinses bekämpfen. Enteignungs- und Grundbuchangelegenheiten, familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen und solche über den Erwerb bzw. die Veräußerung des versicherten Objektes fallen hier nicht unter den Versicherungsschutz!

Lenker-Rechtsschutz
Diese Versicherung kommt Ihnen zugute, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges an einem Unfall beteiligt sind. Sie können Ihre persönlichen Ersatzansprüche geltend machen, die Versicherung kommt auch für Ihre Strafverteidigung auf. Schäden an dem von Ihnen gelenkten Fahrzeug werden jedoch nicht ersetzt.

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich
Hier genießen Sie und Ihre Familie Versicherungsschutz im privaten Bereich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen des privaten Lebens.
Zum Beispiel: Sie werden als Radfahrer von einem Auto niedergestoßen. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Prozesses gegen den Fahrzeuglenker.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren mit So- zialversicherungsträgern wegen Leistungssachen oder z. B. Streitigkeiten über Beitragszahlungen.

Vertrags-Rechtsschutz allgemein
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten oder abwehren müssen, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Zum Beispiel wenn man Ansprüche aus einem Möbelkauf oder aus einer E-Herdreparatur geltend machen möchte.

Weiterführende Informationen finden sich im aktuellen Versicherungsleitfaden des VVO.