Haushaltsversicherung: Die vielleicht wichtigste Versicherung

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Eigner Herd ist Goldes wert – was aber, wenn der Herd abbrennt oder ein Leitungsrohrbruch die ganze Wohnung unter Wasser setzt? Guter Rat ist einfach und nicht teuer: die Haushaltversicherung. Sie schützt Ihr Hab und Gut und inkludiert darüber hinaus auch noch eine private Haftpflichtversicherung.

WER IST VERSICHERT?
Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.

WAS IST VERSICHERT?
Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung. Versichert ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt all jenes das im Haushalt zur Einrichtung gezählt wird, zum Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.

Zum Beispiel: sämtliche Möbel, Bilder, Spiegel, Glastüren, Vorhänge, Haushaltsgegenstände, Haushaltsmaschinen, Wäsche, Bekleidung, Audio- und Videogeräte (TV-, Radio-, CD-, DVD-Geräte), CDs und DVDs, Tonbandgeräte, Plattenspieler, Schallplatten, Foto-Film- und Videoausrüstungen, Computer samt Zubehör, optische Geräte, Musikinstrumente, Bücher, Sport- und Campingausrüstung, Heimwerkerausrüstung sowie sämtliche Hobby-Sachen. Versichert sind auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen.

Hinweis: Hier gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Diese unterscheiden sich nach Art der Aufbewahrung (Geldschrank oder Wandsafe) und sind in Ihren Versicherungsbedingungen genau angeführt.

Weiterführende Informationen finden sich im aktuellen Versicherungsleitfaden des VVO.