20 Jahre Kfz-Zulassung durch die österreichische Versicherungswirtschaft – eine Erfolgsgeschichte

293
KFZ-Zulassung, Fotocredits: Adobe Stock/VVO

1,5 Mio. Fahrzeuganmeldungen jährlich in über 1200 Zulassungsstellen
Jährlich werden in Österreich ca. 1,5 Mio. Fahrzeuganmeldungen in über 1200 Zulassungsstellen durchgeführt. Am 6. Dezember 1999 wurde die Kfz-Zulassung komplett auf neue Beine gestellt. Österreichs Versicherer übernahmen mit diesem Datum für den Staat die An-, Um- und Abmeldungen für alle Autofahrer. „Durch die Übertragung der Zulassung ist die Anmeldung für die Autofahrer viel flexibler und bequemer geworden“, sagt Mag. Günter Albrecht vom österreichischen Versicherungsverband VVO.

Alle Kfz-Zulassungen können in jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle erledigt werden, die sich im politischen Bezirk des Hauptwohnsitzes befindet. Außerdem kann sich eine Zulassungsstelle innerhalb eines Bundeslandes auch für andere politische Bezirke ermächtigen lassen.

Die Kfz-Zulassung erweist sich damit als Beispiel einer gelungenen Private-Partnership gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und den regionalen Zulassungsbehörden.

Kfz-Zulassung in Österreich: rasch und unbürokratisch
Der Zulassungsstellenprozess wurde über Jahre vereinfacht und Zulassungsstellen haben auch weitere Aufgaben übernommen. Der Prozess der Zulassung dauert maximal fünf Minuten und einige Neuerungen wie etwa der Scheckkartenzulassungsschein oder die Anbindung an das Zentralmelderegister (ZMR) wurden im Laufe der Jahre eingeführt.

Kernpunkt und technische Drehscheibe der Kfz-Zulassung ist die Zentrale Zulassungsevidenz, die im Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO eingerichtet wurde. Ziel der österreichischen Versicherungsunternehmen ist es, diesen Standard nicht nur weiterhin zu gewährleisten, sondern die Fahrzeugzulassung durch laufende Modernisierungen noch einfacher und kundenfreundlicher zu gestalten.

Neuerung ab 1. Dezember
Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreien lassen. Seit 1. Dezember 2019 gibt es dazu eine administrative Erleichterung: ein Ansuchen auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgrund einer Körperbehinderung ist ab sofort nur mehr in einer örtlich für den Kunden zuständigen Zulassungsstelle zu stellen.